Worin unterscheiden sich die beiden Ausbildungen "Stress- und Burnout-Berater" und "Stress- und Burnout-Coach"? Zum einfacheren Verständnis verwenden wir ein Gleichnis zur Schulmedizin:
Der Notarzt übernimmt die Stabilisierung und Erstversorgung von Betroffenen. Im Krankenhaus werden Untersuchungen vorgenommen und Massnahmen zur langfristigen Heilung eingeleitet und begleitet.
Im übertragenen Sinne entsprechen die Aufgaben des Burnout-Beraters den Aufgaben des Notarztes: er "stabilisiert" Betroffene, verssorgt sie mit Kraft und Energie, damit sie sich anschliessend intensiv mit Ursachen und Lösungsansätzen auseinandersetzen können. Dazu benötigt der Burnout-Berater vielfältiges Hintergrundwissen über physische und psychische Zusammenhänge von Stress, Erschöpfung, Burnout. Mit diesem Wissen können effiziente und effektive Präventivmassnahmen durchgeführt werden.
Der Burnout-Coach übernimmt in dem Gleichnis die Funktion des Krankenhauses. Ist der Klient stabilisiert und arbeitsfähig, können mit Hilfe von Gesprächs- / Coachingtechniken die Ursachen für übermässigen Stress / Burnout gefunden und langfristig tragfähige Lösungen erarbeitet werden.
Die Veranstaltung "Stress- und Burnout-Basics" ist eigentlich keine eigenständige Ausbildung sondern fester Bestandteil der Ausbildung zum "Stress- und Burnout-Berater". Ursprünglich ging die Ausbildung zum Stress- und Burnout-Berater über fünf Tage. Viele unserer Teilnehmer besuchen sowohl die Ausbildung "Stress- und Burnout-Berater" als auch "Stress- und Burnout-Coach". Um möglichst wenig Ausbildungsinhalte doppelt zu vermitteln, haben wir uns dazu entschieden, die aus unserer Sicht unbedingt erforderlichen Grundlagen in eine eigene Veranstaltung "Stress- und Burnout-Basics" auszugliedern. Hier wird u.a. unser 5-Phasen-Burnout-Modell erläutert, welches wir während unserer Tätigkeit in der Fachpraxis für Burnout entwickelt haben. Auf dieses Modell wird in allen weiteren Ausbildungen immer wieder Bezug genommen.
Wir legen sehr grossen Wert auf die physiologischen Grundlagen von Stress und Burnout. Burnout wird häufig auf die Psyche reduziert, was nicht richtig ist. In manchen Situationen (z.B. Freeze-Zustand) kann Betroffenen zuerst nur körperlich und nicht psychisch geholfen werden. Alle diese Zusammenhänge und noch einiges Mehr werden in der Veranstaltung "Stress- und Burnout-Basics" vermittelt. Insofern bitten wir um Ihr Verständnis, dass diese Veranstaltung für jeden Teilnehmer verbindlich ist.
Für die Bezahlung von Veranstaltungsgebühren bieten wir die folgenden beiden Alternativen:
- Fristgerechte Bezahlung der vollständigen Veranstaltungsgebühren nach Erhalt unserer Rechnung.
- Fristgerechte Bezahlung von 50% der Veranstaltungsgebühren nach Erhalt unserer Anzahlungsrechnung. Diese Alternative kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Anmeldung mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Für die dann verbleibenden 50% stellen wir ca. drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Abschlussrechnung.
Die Wahl einer der beiden oben genannten Alternativen muss bei der Anmeldung erfolgen und kann im Nachhinein nicht mehr verändert werden.
Ein Veranstaltungsplatz gilt für den Teilnehmer erst dann als verbindlich zugesagt, wenn mindestens 50% der Veranstaltungsgebühr fristgerecht auf unserem Konto eingegangen ist. Die Zahlungsfrist ergibt sich aus der von der burnout akademie Straesser gestellten Rechnung und beträgt i.d.R. 14 Tage.
In jedem Fall ist der vollständige Veranstaltungspreis vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
Jeder Teilnehmer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Manche Teilnehmer, z.B. aus Österreich oder der Schweiz, besitzen eine UID-Nummer und fragen nach einer Rechnung ohne Ausweis der Mehrwertsteuer. Leider ist es uns derzeit nicht möglich, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen.
Auch wenn Sie aus einem Drittland (ausserhalb der EU) zu uns kommen, sind wir verpflichtet eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer auszustellen. Bei entsprechender unternehmerischer Veranlassung der Seminarteilnahme kommt ggf. eine Erstattung der Vorsteuer im Vergütungsverfahren in Betracht.
Falls es in Ihrem Land möglich ist, können Sie sich die Vorsteuer demnach über das sogenannte Vorsteuervergütungsverfahren zurückholen. Dies obliegt allerdings Ihrer Verantwortung.